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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2017 - 1 StR 147/17   

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https://dejure.org/2017,20753
BGH, 25.04.2017 - 1 StR 147/17 (https://dejure.org/2017,20753)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2017 - 1 StR 147/17 (https://dejure.org/2017,20753)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17 (https://dejure.org/2017,20753)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 40 Abs. 2, Abs. 3 StGB
    Bemessung einer Geldstrafe (Höhe eines Tagessatzes: Begriff des Einkommens, Berücksichtigung des Einkommens eines Ehepartners, Möglichkeit der Schätzung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 2 S 2 StGB, § 40 Abs 3 StGB, § 318 StPO, § 344 Abs 1 StPO
    Bemessung der Geldstrafe: Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bemessung der Tagessatzhöhe; Grundsätze für die Bestimmung der Tagessatzhöhe

  • IWW

    § 40 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 40 Abs. 3 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 354 Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte; Anforderungen an die Bestimmung der Tagessatzhöhe; Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bemessung der Tagessatzhöhe

  • rewis.io

    Bemessung der Geldstrafe: Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bemessung der Tagessatzhöhe; Grundsätze für die Bestimmung der Tagessatzhöhe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte; Anforderungen an die Bestimmung der Tagessatzhöhe; Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bemessung der Tagessatzhöhe

  • rechtsportal.de

    StGB § 40 Abs. 2 S. 1-2; StGB § 40 Abs. 3
    Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte; Anforderungen an die Bestimmung der Tagessatzhöhe; Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bemessung der Tagessatzhöhe

  • datenbank.nwb.de

    Bemessung der Geldstrafe: Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bemessung der Tagessatzhöhe; Grundsätze für die Bestimmung der Tagessatzhöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bemessung der Tagessatzhöhe

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Tagessatzhöhe.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Höhe des Tagessatzes - und das Einkommen des Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 305
  • StraFo 2017, 338
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 1 StR 147/17
    Das Rechtsmittel ist wirksam auf die Bemessung der Tagessatzhöhe beschränkt (BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76, BGHSt 27, 70, 73).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1995 - 5 Ss 437/94
    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 1 StR 147/17
    Dem Tatrichter steht gemäß § 40 Abs. 3 StGB eine Schätzungsbefugnis zu, sofern entweder der Angeklagte keine oder unrichtige Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen macht oder deren Ermittlung zu einer unangemessenen Verzögerung des Verfahrens führen würde bzw. der erforderliche Aufwand nicht im Verhältnis zur Höhe der Geldstrafe stehen würde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Januar 1995 - 5 Ss 437/94; MüKo-StGB/ Radtke, 3. Aufl., § 40 Rn. 119).
  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen

    Jedoch erschöpft sich die Bestimmung der Tagessatzhöhe nicht in einem mechanischen Rechenakt, sondern es handelt sich um einen wertenden Akt richterlicher Strafzumessung, der dem Tatrichter Ermessensspielräume hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Faktoren belässt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17 Rn. 7 mwN).
  • BVerfG, 15.11.2023 - 1 BvR 52/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Lehrers gegen eine Durchsuchung zur

    § 40 Abs. 3 StGB erfordert aber - zumal in Fällen der kleineren Kriminalität (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, Rn. 22) - auch nicht die Ausschöpfung aller Beweismittel (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 u.a. -, Rn. 3 und 13), wenn ansonsten die fachrechtlichen Voraussetzungen für eine Schätzung vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17 -, Rn. 10 ff.).

    Hinzu kommt, dass es sich bei der Festlegung der Tagessatzhöhe um einen wertenden Akt richterlicher Strafzumessung handelt, der dem Tatrichter Ermessensspielräume hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Faktoren belässt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17 -, Rn. 7).

  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20

    Bemessung der Tagessatzhöhe bei einer Geldstrafe (Begriff des Einkommens);

    Die Festlegung der Tagessatzhöhe erschöpft sich jedoch nicht in einem bloßen Rechenvorgang, es handelt sich vielmehr um einen wertenden Akt richterlicher Strafzumessung, der dem Tatrichter Ermessensspielräume hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Faktoren belässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17 Rn. 7 mwN; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 40 Rn. 6a mwN; MünchKomm-StGB/Radtke, 4. Aufl., § 40 Rn. 56 mwN).
  • LG Köln, 25.04.2018 - 153 Ns 89/17

    Tagessatz; Tagesatzhöhe; Grundsicherung; Hartz 4

    Aufgrund der wirksamen Beschränkung der Berufung auf die Tagessatzhöhe und die Zahlungserleichterung (vgl. BGH, Beschl. v. 30.11.1976 - 1 StR 319/76; Beschl. v. 25.04.2017 - 1 StR 147/17; RG, Urt. v. 30.05.1930 - I 531/30, jew. juris) sind die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils in Rechtskraft erwachsen.

    Hierzu zählen Einkünfte jeglicher Art, mithin auch Sachbezüge, da diese ebenso wie Geldleistungen die Leistungsfähigkeit und den Lebenszuschnitt des Täters bestimmen (st. Rspr. und h.M., vgl. nur BGH, Beschl. v. 25.04.2017 - 1 StR 147/17, juris; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 40 Rn. 7 m.w.N.).

    Bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe handelt es sich dabei um einen ermessensähnlich ausgestalteten Strafzumessungsakt, der sich einer schematischen Behandlung entzieht (BGH, Beschl. v. 25.04.2017 - 1 StR 147/17; OLG Köln, Beschl. v. 22.01.2016 - 1 RVs 3/16; OLG Jena, a.a.O., jew. juris).

  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17

    Steuerhinterziehung (Täterschaft: Voraussetzungen der Täterschaft, kein

    Dasselbe gilt für den Umstand, dass die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung der Höhe des Tagessatzes nicht den Begründungsanforderungen entsprach (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17, StraFo 2017, 338 und Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, jeweils mwN).
  • OLG Celle, 12.12.2019 - 2 Ss 138/19

    Ein im Ausland ausgestellter Ersatzführerschein keine neue, originäre

    Nur so ist es dem Revisionsgericht möglich, die Bestimmung der Tagessatzhöhe auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. BGH StraFo 2017, 338; Senatsbeschluss vom 03.06.2019, 2 Ss 63/19; OLG Köln, Beschluss vom 17. Juni 2015 - III-1 RVs 101/15 -, juris).
  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 391/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens

    Die Aufhebung des Strafausspruchs wird dem neuen Tatrichter zudem Gelegenheit geben, genauer als bisher die von ihm festgesetzte Tagessatzhöhe zu belegen (vgl. zur Berücksichtigung des Einkommens des Ehepartners BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17, juris Rn. 8; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 40 Rn. 11a).
  • BGH, 15.08.2023 - 1 StR 171/23

    Ermittlung des Schuldumfangs in den Fällen der Hinterziehung von Lohnsteuer;

    Es wird zudem Gelegenheit haben, die Höhe des Tagessatzes (§ 40 Abs. 2 StGB) nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17 Rn. 7 ff.) auch unter Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtungen des Angeklagten neu zu bestimmen.
  • BGH, 07.09.2022 - 1 StR 157/22

    Schlechterstellungsverbot (keine Erhöhung von Einzelstrafen auch bei insgesamt

    Für die Bestimmung der Tagessatzhöhe wird es das Einkommen des Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17, BGHR StGB § 40 Abs. 2 Satz 1 Einkommen 6 Rn. 7 ff.) im Zeitpunkt der neuen Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 1979 - 1 StR 503/78, BGHSt 28, 360, 362; siehe auch BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 65) zu ermitteln haben, wobei allerdings nach dem ersten Urteil eingetretene Verbesserungen nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden dürfen (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 6 StR 268/21 Rn. 4).
  • OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17

    Tagessatzhöhe bei Geldstrafe: Bemessung bei einem Bezieher von ALG II

    Trotz dieser vom Gesetzgeber gewählten Richtlinie handelt es sich bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe um einen wertenden Akt richterlicher Strafzumessung, der dem Tatrichter einen Ermessensspielraum hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Faktoren belässt (BGH, Beschl. v. 25.04.2017, 1 StR 147/17, bei juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17   

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https://dejure.org/2017,20070
BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17 (https://dejure.org/2017,20070)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2017 - 2 StR 79/17 (https://dejure.org/2017,20070)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17 (https://dejure.org/2017,20070)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 77 StGB; § 265 StPO; § 223 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Strafantragserfordernis bei relativen Antragsdelikten (Auslegung der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft als Bejahung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung: ursprüngliche Anklageerhebung wegen Offizialdelikt); gefährliche Körperverletzung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 265 Abs 1 StPO, § 223 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 230 Abs 1 S 1 StGB
    Strafverfahren: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft; gefährliche Körperverletzung durch Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut

  • IWW

    § 179 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1 StGB, § ... 223 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 77b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 206a StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 230 StGB

  • Wolters Kluwer

    Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung bzgl. der Widerlegung der Einlassung des Angeklagten zum einvernehmlich erfolgten Geschlechtsverkehr; Vereinbarung des Rahmengeschehens mit der Darstellung eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs; Beschränkung des Zeugenberichts ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft; gefährliche Körperverletzung durch Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung bzgl. der Widerlegung der Einlassung des Angeklagten zum einvernehmlich erfolgten Geschlechtsverkehr; Vereinbarung des Rahmengeschehens mit der Darstellung eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs; Beschränkung des Zeugenberichts ...

  • rechtsportal.de

    Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung bzgl. der Widerlegung der Einlassung des Angeklagten zum einvernehmlich erfolgten Geschlechtsverkehr; Vereinbarung des Rahmengeschehens mit der Darstellung eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs; Beschränkung des Zeugenberichts ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft; gefährliche Körperverletzung durch Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bejahung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung konkludiert möglich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bejahung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung konkludent möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sammel-Strafantrag in der polizeilichen Vernehmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 251
  • StV 2019, 93
  • StraFo 2017, 338
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15

    Fehlender wirksamer Strafantrag als Prozessvoraussetzung bei der Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Nur wenn die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf ein relatives Antragsdelikt erstreckt, liegt darin - sofern keine Besonderheiten hinzutreten - regelmäßig die konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349; Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, StraFo 2016, 212).
  • BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01

    Gefährliche Körperverletzung; Gefährliches Werkzeug (Gefahr einer gravierenden

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Die Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut, die zu einer Brandwunde führt, ist im Allgemeinen als Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 2; Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86; Senat, Urteil vom 27. Januar 2016 - 2 StR 438/15; differenzierend MünchKomm-StGB/Hardtung, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 25).
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Die Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut, die zu einer Brandwunde führt, ist im Allgemeinen als Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 2; Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86; Senat, Urteil vom 27. Januar 2016 - 2 StR 438/15; differenzierend MünchKomm-StGB/Hardtung, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 25).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 247/13

    Wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch (keine

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Nur wenn die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf ein relatives Antragsdelikt erstreckt, liegt darin - sofern keine Besonderheiten hinzutreten - regelmäßig die konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349; Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, StraFo 2016, 212).
  • BGH, 21.04.2009 - 4 StR 531/08

    Gefährliche Körperverletzung und besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Hätte der Angeklagte "K.O.-Tropfen' eingesetzt, um einen Widerstand der Nebenklägerin B. auszuschalten und hätte er dies zur Durchführung des Geschlechtsverkehrs ausgenutzt, so hätte er sie im Sinne von § 177 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB aF mit Gewalt unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs zur Duldung des Beischlafs genötigt (vgl. LK/Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 177 Rn. 20, 280) und tateinheitlich eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 unter Einsatz von Gift (NK/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 224 Rn. 8) oder mittels eines gefährlichen Werkzeugs nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 sowie mittels eines hinterlistigen Überfalls gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB begangen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 4 StR 531/08, insoweit in NStZ-RR 2009, 278 nicht abgedruckt).
  • BGH, 26.05.1961 - 2 StR 40/61
    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Sie kann dies zwar auch konkludent erklären (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1954 - 3 StR 869/53, BGHSt 6, 282, 284 f.; Senat, Beschluss vom 26. Mai 1961 - 2 StR 40/61, BGHSt 16, 225, 227), indem sich aus einer Prozesshandlung mit hinreichender Deutlichkeit der Verfolgungswille hinsichtlich des Antragsdelikts ergibt.
  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15

    Geiselnahme (Voraussetzungen); besonders schwere Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Die Einwirkung mit einer brennenden Zigarette auf die Haut, die zu einer Brandwunde führt, ist im Allgemeinen als Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 2; Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86; Senat, Urteil vom 27. Januar 2016 - 2 StR 438/15; differenzierend MünchKomm-StGB/Hardtung, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 25).
  • BGH, 18.01.1995 - 2 StR 462/94

    Versuch - Straflosigkeit - Entführung - Menschenraub - Freiheitsberaubung -

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Zudem wurde die erforderliche Schriftform nicht gewahrt, da das Vernehmungsprotokoll selbst nicht von ihr unterschrieben wurde (vgl. zu dieser Möglichkeit der Wahrung der Schriftform Senat, Urteil vom 18. Januar 1995 - 2 StR 462/94, NStZ 1995, 353, 354).
  • OLG Bamberg, 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15

    Entbehrlichkeit weiterer Entbindungsentscheidung bei bloßer Terminsverlegung

    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Nur wenn die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf ein relatives Antragsdelikt erstreckt, liegt darin - sofern keine Besonderheiten hinzutreten - regelmäßig die konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349; Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, StraFo 2016, 212).
  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 869/53
    Auszug aus BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17
    Sie kann dies zwar auch konkludent erklären (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1954 - 3 StR 869/53, BGHSt 6, 282, 284 f.; Senat, Beschluss vom 26. Mai 1961 - 2 StR 40/61, BGHSt 16, 225, 227), indem sich aus einer Prozesshandlung mit hinreichender Deutlichkeit der Verfolgungswille hinsichtlich des Antragsdelikts ergibt.
  • BGH, 13.05.2020 - 5 StR 614/19

    Ausspähen von Daten (besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugriff;

    Durch die Anklage der verfahrensgegenständlichen Taten nach § 202a StGB hat die Staatsanwaltschaft zumindest konkludent das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung im Sinne von § 205 Abs. 1 StGB bejaht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, NStZ-RR 2017, 251, 252 mwN), so dass es auf die Frage der Wirksamkeit des Strafantrages vom 14. September 2012 nicht ankommt.
  • BGH, 05.05.2021 - 6 StR 177/21

    Computerbetrug (geringwertiges Tatobjekt); Fehlen eines Strafantrages; Fehlen des

    Denn die Staatsanwaltschaft ist auch insoweit von einer gewerbsmäßigen Begehungsweise ausgegangen und hat damit wegen eines Offizialdelikts Anklage erhoben, mithin § 248a StGB nicht für einschlägig gehalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, NStZ-RR 2017, 251, 252; vom 3. Mai 2016 - 3 StR 114/16).
  • BGH, 09.10.2018 - 1 StR 418/18

    Berufsverbot (Gefahr künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen:

    Anders als die Verteidigung meint, kommt es nicht darauf an, ob ein narkotisierendes Mittel schon für sich allein ein gefährliches Werkzeug sein kann (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, NStZ 2009, 505; vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, Rn. 19, NStZ-RR 2017, 251 und vom 7. März 2018 - 5 StR 652/17, Rn. 4 mwN).
  • LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13

    Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren

    Denn der Einsatz von willensbeeinflussenden Substanzen durch den Täter gegen den Willen bzw. ohne Kenntnis des Opfers stellt den Einsatz von Gewalt gegen eine Person gemäß § 255 StGB unter Bei-Sich-Führen eines Mittels, um den Widerstand einer Person mit Gewalt zu brechen (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 b) StGB) dar - tateinheitlich mit einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch die Beibringung von Gift sowie mittels eines hinterlistigen Überfalls gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. zu § 177 StGB BGH, Beschluss vom 20.04.2017, 2 StR 79/17, zitiert nach juris; vgl. auch zur Beibringung eines Schlafmittels als Gewalt mittels eines hinterlistigen Überfalls BGH NStZ 1992, 490).
  • LG Augsburg, 28.04.2023 - 3 KLs 201 Js 109552/22

    Besonders schwere Vergewaltigung bei Einsatz von Oxazepam zur Sedierung des

    Der Einsatz von "K.O.-Tropfen" (narkotisierendes Mittel; hier: Oxazepam aus der Gruppe der Benzodiazepine) in einem Getränk zur Ausschaltung des Widerstands des Opfers gegen die Durchführung des Geschlechtsverkehrs stellt eine besonders schwere Vergewaltigung (unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs, § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB ) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 StGB) dar (so auch BGH vom 20.04.2017, 2 StR 79/17; vom 09.10.2018, 1 StR 418/18, für die Verabreichung in einem Getränk noch offenlassend).

    Wegen dieser erheblichen Gesundheitsrisiken für das Opfer handelt es sich um eine Vergewaltigung unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB (vgl. auch BGH vom 20.04.2017, 2 StR 79/17; vom 09.10.2018, 1 StR 418/18, für die Verabreichung in einem Getränk noch offenlassend).

  • BGH, 05.09.2019 - AK 47/19

    Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auch verkennt der Senat nicht, dass im Fall einer Anklageerhebung wegen des Qualifikationstatbestands des § 224 Abs. 1 StGB diese nicht ohne weiteres als konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses im Sinne des § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB zu verstehen ist (s. BGH, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, BGHR StGB § 230 Abs. 1 Satz 1 Besonderes öffentliches Interesse 1 mwN).
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 499/22

    Körperverletzung (Verfahrenshindernis: kein Strafantrag, konkludente Erklärung

    Da es sich dabei jeweils um Offizialdelikte handelt, kann darin nicht die Bejahung eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung auch wegen einer einfachen Körperverletzung für den Fall gesehen werden, dass das Gericht - wie hier - nicht von einer qualifizierten Tat ausgeht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, NStZ-RR 2017, 251, 252 Rn. 25; Beschluss vom 7. Mai 2015 - 2 StR 108/15 Rn. 4; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 230 Rn. 4; Hardtung in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 230 Rn. 39, jew. mwN).
  • LG Saarbrücken, 31.03.2023 - 3 KLs 35/22

    Verwendung gefährlichen Werkzeugs bei K.O.-Tropfen

    Während dies zum Teil bejaht wird (vgl. BGH, Beschl. v. 20.4.2017 - 2 StR 79/17, BeckRS 2017, 113350; Hörnle in: LK, 13. Aufl. 2023, § 177 Rn. 305), wird auch teilweise die Auffassung vertreten, es handele sich nicht um ein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs (vgl. etwa BGH, Beschlüsse v. 27.1.2009 - 4 StR 473/08, BeckRS 2009, 10191, NStZ 2009, 505; v. 6.3.2018 - 2 StR 65/18, BeckRS 2018, 3924, NStZ-RR 2018, 141 jeweils zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; Krüger NStZ 2019, 273, 275).
  • BGH, 23.06.2022 - 2 StR 134/22

    Antragsfrist (minderjährige Geschädigte: Kenntnis des Vaters oder der Mutter von

    Durch die Anklage der Tat vom 18. November 2020 zum Nachteil der Geschädigten T. wegen § 184i Abs. 1 StGB hat die Staatsanwaltschaft zumindest konkludent das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung im Sinne von § 184i Abs. 3 StGB bejaht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 5 StR 614/19, juris Rn. 14; Senat, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, BGHR StGB § 230 Abs. 1 Satz 1 besonderes öffentliches Interesse 1), so dass es insoweit auf die Frage der Wirksamkeit des Strafantrages vom 18. November 2020 nicht ankommt.
  • BGH, 13.09.2022 - 2 StR 129/22

    Verfahrensbeschränkung im Revisionsverfahren; Kundgabe des besonderen

    Durch die Anklage der verfahrensgegenständlichen Tat (auch) wegen § 223 Abs. 1 StGB hat die Staatsanwaltschaft zumindest konkludent das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung im Sinne von § 230 Abs. 1 StGB bejaht (vgl. Senat, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, BGHR StGB § 230 Abs. 1 Satz 1 besonderes öffentliches Interesse 1; BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 5 StR 614/19, juris Rn. 14), so dass es auf die Frage der Wirksamkeit des Strafantrages vom 24. Mai 2020 nicht ankommt.
  • BGH, 10.05.2023 - 2 StR 6/23

    Verfahrenshindernis bzgl. eines Bestrafungsverbots; Besonderes öffentliches

  • LG Essen, 09.04.2021 - 27 KLs 45/20

    Handeltreiben Betäubungsmittel räuberische Erpressung

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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21462
BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17 (https://dejure.org/2017,21462)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2017 - 5 StR 8/17 (https://dejure.org/2017,21462)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17 (https://dejure.org/2017,21462)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 66c StGB; 67a StGB
    Fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe bei Feststellung besonderer Schuldschwere (privilegierte Ausgestaltung des Strafvollzugs; kein symptomatischer Zusammenhang zwischen psychischem Defekt und begangenen Taten; Symptomwert der ...

  • lexetius.com

    StGB §§ 66, 66c, 67a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 2 StGB, § 66 Abs 3 StGB, § 66c Abs 1 Nr 1 StGB, § 66c Abs 2 StGB, § 67a StGB
    Sicherungsverwahrung: Fakultative Anordnung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

  • IWW

    § 66 StGB, § 66 Abs. 1 StGB, § 66 Abs. 2, 3 StGB, Art. 316f Abs. 1 EGStGB, § 66c Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 67a Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 StGB, §§ 63, 64 StGB, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Zulässige fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe auch bei Feststellung besonderer Schuldschwere

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Fakultative Anordnung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 66; StGB § 66c; StGB § 67a
    Zulässige fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe auch bei Feststellung besonderer Schuldschwere

  • datenbank.nwb.de

    Sicherungsverwahrung: Fakultative Anordnung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung zweier Jungen in Potsdam und Berlin aufgehoben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anforderungen präzisiert: Entscheidungsdoppelpack zur Sicherungsverwahrung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung zweier Jungen in Potsdam und Berlin aufgehoben

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 28.06.2017)

    Sicherungsverwahrung für Kindermörder muss geprüft werden

  • spiegel.de (Pressemeldung, 28.06.2017)

    Fälle Elias und Mohamed: Sicherungsverwahrung für Kindermörder muss erneut geprüft werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Potsdamer Urteil wegen nicht angeordneter Sicherungsverwahrung aufgehoben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2423
  • NStZ 2017, 524
  • StraFo 2017, 338
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Soweit in den zuletzt zitierten Entscheidungen die Unerlässlichkeit der Anordnung der Sicherungsverwahrung verneint bzw. in Zweifel gezogen wurde, ist dies durch den vom Bundesverfassungsgericht für die Übergangszeit bis zur Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustandes im Recht der Sicherungsverwahrung vorgegebenen strikten Prüfungsmaßstab bedingt (BVerfGE 128, 326).
  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Bei der gebotenen Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14 Rn. 29; vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09 Rn. 4, jeweils mwN) hat es jedoch teilweise einen unzutreffenden rechtlichen Maßstab angewendet und nicht alle relevanten Umstände erkennbar erwogen.
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    In Anbetracht der eindeutigen Gesetzesfassung und des dahinterstehenden gesetzgeberischen Willens entspricht es der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Anordnung der Sicherungsverwahrung - trotz geringer praktischer Auswirkungen - zur Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe hinzutreten kann, ohne dass dem die Maßgaben der Erforderlichkeit oder der Verhältnismäßigkeit entgegenstehen würden (eingehend BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, BGHSt 59, 56, 62 ff.).
  • BGH, 10.01.2013 - 3 StR 330/12

    Zur Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Das betrifft sowohl die Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, aaO) als auch die hier in Frage stehende, von der vorgenannten Gesetzesänderung gleichfalls umfasste fakultative Anordnung der Maßregel gemäß § 66 Abs. 2 oder 3 StGB (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 2012 - 2 StR 111/12, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 8; vom 10. Januar 2013 - 3 StR 330/12 Rn. 5 f.; vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13, NStZ 2013, 524, 525; Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 325/12 Rn. 2 f.; vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207 f.).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Diese Wendungen lassen besorgen, dass das Landgericht die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht hinreichend beachtet hat, wonach es auf die Ursache für die fest eingewurzelte Neigung zur Begehung von Straftaten nicht ankommt (vgl. BGH, Urteile vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 436/79, NJW 1980, 1055; vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203, 206, jeweils mwN).
  • BGH, 25.07.2012 - 2 StR 111/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei einem Bandido

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Das betrifft sowohl die Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, aaO) als auch die hier in Frage stehende, von der vorgenannten Gesetzesänderung gleichfalls umfasste fakultative Anordnung der Maßregel gemäß § 66 Abs. 2 oder 3 StGB (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 2012 - 2 StR 111/12, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 8; vom 10. Januar 2013 - 3 StR 330/12 Rn. 5 f.; vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13, NStZ 2013, 524, 525; Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 325/12 Rn. 2 f.; vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207 f.).
  • BGH, 12.06.2013 - 5 StR 129/13

    Tötung aufgrund der Abwendung der Partnerin vom Täter als niedrige Beweggründe

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Das betrifft sowohl die Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, aaO) als auch die hier in Frage stehende, von der vorgenannten Gesetzesänderung gleichfalls umfasste fakultative Anordnung der Maßregel gemäß § 66 Abs. 2 oder 3 StGB (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 2012 - 2 StR 111/12, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 8; vom 10. Januar 2013 - 3 StR 330/12 Rn. 5 f.; vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13, NStZ 2013, 524, 525; Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 325/12 Rn. 2 f.; vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207 f.).
  • BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90

    Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Der Gesetzgeber hat damit Hinweise in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aufgegriffen, in denen der nach vormaligem Recht geltende Ausschluss der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe als "sachlich bedenklich' bezeichnet worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 2 StR 62/02, NJW 2002, 3559; Urteile vom 21. März 2000 - 5 StR 41/00, NStZ 2000, 417, 418; vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHSt 37, 160, 161).
  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Sofern das neue Tatgericht die Anwendungsvoraussetzungen des § 66 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 4 StGB als gegeben ansehen sollte, wird es im Rahmen der dann zu treffenden Ermessensentscheidung namentlich zu erwägen haben, welche Wirkungen ein langer Strafvollzug sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters des noch recht jungen und nach den Ausführungen des Sachverständigen im Grundsatz therapiefähigen Angeklagten erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen haben werden und ob die Anordnung der Sicherungsverwahrung unter diesen Umständen trotzdem angezeigt ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1996 - 4 StR 752/95, NStZ 1996, 331, 332; vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196, 198; MüKoStGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, aaO, § 66 Rn. 153 mwN).
  • BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Gelegenheitstaten; Spontantaten;

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
    Dass eine Persönlichkeitsstörung und eine damit einhergehende Neigung zur Begehung erheblicher Straftaten den Indizwert verstärken kann (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Februar 2010 - 2 StR 509/09, NStZ-RR 2010, 238, 239), bleibt davon unberührt.
  • BGH, 12.07.2002 - 2 StR 62/02

    Verurteilung wegen Raubmords an Rentner in Gießen bestätigt

  • BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10

    Rüge der unterbliebenen Urteilsberatung (Wiedereintritt in die Verhandlung;

  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlender Hang)

  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 355/13

    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Sicherungsverwahrung bei Verhängung

  • BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Wertungsfehler

  • BGH, 21.03.2000 - 5 StR 41/00

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

  • BGH, 17.12.2009 - 3 StR 399/09

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beweiswürdigung; Gesamtwürdigung aller Umstände)

  • BGH, 12.12.2012 - 2 StR 325/12

    Anordnung der Sicherungsverwahrung; Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 752/95

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Einheitliche Jugendstrafe - Einzeltat

  • Drs-Bund, 15.05.2002 - BT-Drs 14/9041
  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer

    d) Die Verhängung vorbehaltener Sicherungsverwahrung gemäß § 66a Abs. 2 StGB nF neben lebenslanger Freiheitsstrafe begegnet mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ebenso wie die Verhängung obligatorischer und fakultativer primärer Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe (vgl. BGH, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, BGHSt 59, 56 zu § 66 Abs. 1 StGB; vom 28. Juni 2017 - 2 StR 178/16, BGHSt 62, 211 sowie vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524 zu § 66 Abs. 2 StGB) keinen grundsätzlichen Bedenken.

    e) Bestehen sonach aus Gründen der Verhältnismäßigkeit keine grundsätzlichen Bedenken, Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe vorzubehalten, sind die möglichen Wirkungen einer kumulativen Anordnung von lebenslanger Freiheitsstrafe und der Maßregel vorbehaltener Sicherungsverwahrung unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten jedoch im Rahmen der Ermessensausübung im Einzelfall zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, BGHSt 59, 56, 64; siehe auch BGH, Urteile vom 28. Juni 2017 - 2 StR 178/16, BGHSt 62, 211 und 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524 zu § 66 Abs. 2 und 3 StGB).

    aa) In Fällen, in denen - wie hier - vorbehaltene Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe angeordnet wird, muss dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung getragen und tragfähig begründet werden, dass die kumulative Anordnung der Maßregel auch im Einzelfall dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524, 526; zur Frage der Unerlässlichkeit der Maßregelanordnung in Altfällen siehe BGH, Urteile vom 10. Januar 2013 - 3 StR 330/12; vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13, NStZ 2013, 524; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207).

    Neben der Prüfung der Frage, ob der mit der Maßregel verfolgte Sicherungszweck bereits durch die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe erfüllt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 325/12; vom 24. Januar 2017 - 2 StR 459/16), sind auch die möglichen Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob diese eine Maßregelanordnung entbehrlich machen können (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524, 526; Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 zu § 66 Abs. 2 StGB).

  • LG Bielefeld, 07.03.2019 - 1 Ks 24/18

    Prozess gegen Giftmischer: Quecksilber auf dem Pausenbrot

    Dieses Behandlungskonzept ist nach § 66c Abs. 2 StGB auch schon während des vorhergehenden Strafvollzugs und damit gerade auch dem zu einer lebenslänglichen Haftstrafe Verurteilten anzubieten, bei dem es regelmäßig wegen des Gleichlaufs des Prüfungsmaßstabs zu keiner Vollstreckung der Maßregel kommen dürfte und dem so bereits im Vollzug der Freiheitsstrafe ein gerichtlich effektiv durchsetzbarer Anspruch auf intensive Behandlung zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2017 - 5 StR 8/17; Urteil vom 28.06.2017 - 2 StR 178/16).
  • LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20

    Lebenslange Haft für Frauenmörder aus Rendsburg

    Dies gelte unabhängig von den in derartigen Fällen häufig nur geringen praktischen Auswirkungen der Anordnung und auch für Fälle der fakultativen Anordnung der Sicherungsverwahrung unter anderem nach § 66 Abs. 3 StGB (vgl. BGH, NStZ 2017, 524 ff.).

    Die von ihm begangenen Taten müssen jedoch für den Hang symptomatisch sein (vgl. BGH, NStZ 2017, 524 ff.).

    Dabei hat er - wie die Sachverständige in zutreffender Wiedergabe des Ergebnisses der Hauptverhandlung ausgeführt hat - einen permanenten Reizhunger erkennen lassen, der in seinen Phantasien immer intensivere und zum Teil auch immer groteskere Ausmaße annahm, die er in der Folge dann sorgfältig geplant und drehbuchartig umzusetzen versuchte (vgl. insoweit auch BGH, NStZ 2017, 524 ff.).

    Wenn sich insoweit belegen lässt, dass eine konkrete Chance zur Reduzierung der Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit besteht, kann von der Verhängung der Maßregel abzusehen sein (vgl. BGH, NStZ 2017, 524 ff.).

  • OLG Naumburg, 21.12.2020 - 1 St 1/20

    Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter

    Denn auch in einer derartigen Konstellation begegnet, wie der BGH mittlerweile bestätigt hat (BGH, Urteil vom 28. Juni 2017, 5 StR 8/17, Rn. 14; zitiert nach juris), eine fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung keinen rechtlichen Bedenken.
  • LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks 3 Js 9407/12

    Sadist soll Frauen zum Suizid getrieben haben

    Der Anordnung der Sicherungsverwahrung steht nicht von vorneherein entgegen, dass der Angeklagte vorliegend zugleich zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird (vgl. BGH, NJW 2017, 2423 Rn. 11 ff.).
  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

    (Rechtsfolgen Angeklagter H.) Keine Maßregel der Besserung und Sicherung Die Voraussetzungen der in Bezug auf den Angeklagten H. allein in Rede stehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 64 StGB und § 66a Abs. 2 StGB, deren Anordnung jeweils auch neben der Verhängung einer lebenslanger Freiheitstrafe möglich wäre (vgl. BGHSt 37, 360 bzw. BGH, NJW 2017, 2423 f.), sind nicht gegeben.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2023 - 6 StS 2/23

    Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes aus politischen und

    Dieser den Angeklagten durch Anordnung der Sicherungsverwahrung belastende Umstand geht zudem einher mit Vorteilen im Vollzug, die die Schwere des dem Angeklagten auferlegten Sonderopfers mildern (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juni 2017 - 2 StR 178/16, juris Rn. 22 ff.; vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, juris Rn. 14).
  • BGH, 08.08.2017 - 5 StR 99/17

    Unerlässlichkeit der Sicherungsverwahrung (Verminderung des vom Verurteilten

    b) Insoweit gilt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511 f., vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17; je mwN):.
  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 274/18

    Ermessensentscheidung bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung ohne frühere

    Bei seiner Abwägung durfte es das relativ geringe Alter des bei Begehung der Taten 21, 25 bzw. 26 Jahre alten Angeklagten berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1988 - 3 StR 406/88, NStZ 1989, 67; vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, StV 2011, 673, und vom 4. Februar 2014 - 3 StR 451/13, NStZ-RR 2014, 107; siehe auch Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524, 526).
  • BGH, 30.06.2022 - 1 StR 176/22

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche Begründung

    In Fällen, in denen - wie hier - vorbehaltene Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe angeordnet wird, muss das Tatgericht dem Ausnahmecharakter der Vorschrift in besonderer Weise gerecht werden und tragfähig begründen, dass und warum die kumulative Anordnung der Maßregel auch im konkreten Einzelfall dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 168/18, BGHSt 63, 243, 251 Rn. 26 mwN; vgl. zur unbedingten Sicherungsverwahrung auch Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17 Rn. 19).
  • BGH, 31.08.2021 - 2 StR 140/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Wechselwirkung zwischen der verhängten Strafe und

  • LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18

    Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt,

  • LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks
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